Bundesgesetzblatt

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June 15, 2004

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft - Protokoll 'Berglandwirtschaft'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bergwald - Protokoll 'Bergwald'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz - Protokoll 'Bodenschutz'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie - Protokoll 'Energie'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege - Protokoll 'Naturschutz und Landschaftspflege'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Raumplanung und nachhaltige Entwicklung - Protokoll 'Raumplanung und nachhaltige Entwicklung'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll 'Tourismus'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr - Protokoll 'Verkehr'

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Beilegung von Streitigkeiten

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) in der Fassung des Protokolls über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll)

  • June 16, 2004

  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bezeichnungen 'Lehrgang universitären Charakters', 'Akademische Entwicklerin sozialer Verantwortung' und 'Akademischer Entwickler sozialer Verantwortung'; Lehrgang 'Wirtschaft-Politik-Zivilgesellschaft. Entwicklungsraum sozialer Verantwortung', Katholische Sozialakademie Österreichs

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik (Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung)

  • Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der das unbefugte Betreten und der unbefugte Aufenthalt in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verboten wird (Betreuungseinrichtungen-BetretungsV - BEBV)

  • Verordnung, mit der im Jahr 2004 zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Ferienreiseverordnung 2004)

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maschinenmechanik (Maschinenmechanik-Ausbildungsordnung)

  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen 'Lehrgang universitären Charakters', 'Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik' und 'Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik' sowie über die Festlegung des akademischen Grades 'Master of Arts (Women's Studies Feminist Research)'; Lehrgänge 'Feministisches Grundstudium' und 'Internationale Genderforschung und feministische Politik', Volkshochschule Ottakring, Wien

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Verpackungstechnik (Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung)

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Werkzeugmechanik (Werkzeugmechanik-Ausbildungsordnung)

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

  • Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Meldegesetz-Durchführungsverordnung - MeldeV geändert wird

  • June 17, 2004

  • Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Mitarbeitervorsorgekassen-Quartalsausweise (2. Mitarbeitervorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung, 2. MIQA-VO)

  • Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen 2004 (Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 - Pyr-LV 2004)

  • Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Auswahl zur Truppenoffiziersausbildung, über den Truppenoffizierslehrgang und über die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO 2 (Truppenoffiziersausbildungsverordnung - TOV)

  • June 18, 2004

  • Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Österreichische Arzneitaxe geändert wird (108. Änderung der Arzneitaxe)

  • Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

  • Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2004

  • June 21, 2004

  • Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 - FamErbRÄG 2004)

  • Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz - FernFinG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden

  • Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

  • Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden

  • Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich geändert wird

  • Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird

  • Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen; Protokoll über die Rechtstellung der auf Grund des Nordatlatikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere

  • June 22, 2004

  • Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Durchführungsbestimmungen zum Tiermehl-Gesetz im Hinblick auf landwirtschatliche Betriebe erlassen werden (BSE-Landwirtschafts-Verordnung 2004)

  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einreihung von Lehr- bzw. Unterrichtsveranstaltungen der Lehrbeauftragten im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an der Anton Bruckner Privatuniversität

  • Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad 'Master of Science', Universitätslehrgang 'Pharmazeutische Medizin' der Donau-Universität Krems

  • Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden

  • June 23, 2004

  • Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden

  • Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

  • June 24, 2004

  • Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäi¬schen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) - (SE-Gesetz - SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das Versicherungsauf-sichtsgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 - GesRÄG 2004)

  • Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (MRB-GO) geändert wird

  • June 28, 2004

  • Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft

  • Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise von Krankenschwestern und Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Verordnung 2004 - GuK-EWRV 2004)

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M144 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Bauvorschriften für Tanks, die für die Beförderung fester (pulverförmiger oder körniger) Stoffe der VerpackungsgruppeII oder III, die sich während der Beförderung nicht verflüssigen, verwendet werden, gemäß Absatz 6.8.2.1.7 und zur Sondervorschrift TE 15 in Abschnitt 6.8.4 b

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M153 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall)

  • Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M155 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Gasen als Versandstücke in gedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen Containern